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Der Sachkundenachweis
Hundehalterinnen und Hundehalter, die nach dem 1.9.2008 einen Hund übernommen haben, sind verpflichtet, einen
Sachkundenachweis abzulegen - innerhalb eines Jahres nach
Übernahmedatum. Neuhundehalter müssen im Rahmen des Sachkundenachweises
einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Personen, welche bereits
Hunde haben/hatten sind lediglich dazu verpflichtet, den Praxisteil zu
absolvieren.
Seit 1.9.2010 sind Ersthundehalter
verpflichtet, den Theoriekurs vor dem Kauf des Welpen/Hundes zu
besuchen. Züchter, Tierheime und andere Abgabestellen müssen und dürfen
die Bestätigung des besuchten Sachkundenachweises verlangen! Innerhalb
eines Jahres nach Übernahme des Hundes muss dann der Praxiskurs besucht
werden.
Wichtig: Der
Sachkundenachweis muss von der Person / den Personen besucht werden, auf
die der Hund registriert wird/worden ist (Chip-Registration bei ANIS). Personen
aus demselben Haushalt, die nicht registriert sind, dürfen
selbstverständlich trotzdem an den Kursen teilnehmen.
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